Allgemeine Vertragsbedingungen der Kraftwerk Trainingscenter AG, Von Rollstrasse 28, Olten
Vertragsgegenstand. Die Kraftwerk Trainingscenter AG, Von Rollstrasse 28, 4600 Olten (nachfolgend das Center genannt), gewährt den Mitgliedern während den offiziellen Öffnungszeiten, welche durch Aushang im Betrieb bekanntgegeben werden, gegen Entgelt die Benutzung aller Trainings- und Nassanlagen. Bedarfsweise maximal 3 Wochen während der Sommermonate kann das Center geschlossen bleiben, sollten Revisionsarbeiten durchgeführt werden, die während einer Öffnung nicht möglich wären.
Vertragsabschluss: Der Vertrag zwischen dem Center und dem Mitglied wird ausschliesslich durch eine Trainingsanmeldung begründet und bedarf zu seiner Wirksamkeit der Unterschrift des Mitglieds oder dessen gesetzlichen Vertreters. Das Mitglied erhält eine Kopie der verbindlichen Trainingsanmeldung sowie einen persönlichen Ausweis, der bei jedem Besuch an der Rezeption hinterlegt werden muss. Für die Ausstellung eines Ersatzausweises (bspw. bei Verlust), erhebt das Center eine Gebühr von CHF 15.--.
Beitragszahlung: Für die Beitragszahlung gelten die vertraglich festgelegten Zahlungskonditionen und -termine. Der gesamte Beitrag ist auch dann zur Zahlung fällig, wenn die Leistungen vom Center nicht in Anspruch genommen werden. Bei Zahlungsverzug behält sich das Center die Berechnung einer Mahngebühr vor. Gerät das Mitglied bei einer allfällig vereinbarten Ratenzahlung mit der Bezahlung einer Rate mehr als 4 Wochen in Verzug, so wird der gesamte noch ausstehende Mitgliedschaftsbetrag sofort zur Zahlung fällig.
Leistungsstörungen: Die Verpflichtung zur Beitragszahlung ist unabhängig von der tatsächlichen Inanspruchnahme der vom Center angebotenen Leistung durch das Mitglied. Wird die Erfüllung des Vertragsgegenstandes aus Gründen, die das Center nicht zu vertreten hat unmöglich, so hat das Mitglied weder einen Anspruch auf Beitragsrückzahlungen, noch auf Schadenersatz. Sofern kein Zahlungsrückstand besteht, kann der Vertrag im Einvernehmen mit Kraftwerk Trainingscenter jedoch um Ausfallzeiten unentgeltlich verlängert oder für einen bestimmten Zeitraum ausgesetzt werden, nämlich bei:
Erkrankung von mindestens 3 Wochen, sofern die Erkrankung die Benutzung der Trainings- und Nassanlagen ausschliesst (gilt auch für unfallbedingte Unterbrüche)
Berufliche Abwesenheit, Studienaufenthalt, Militärdienst oder Kuraufenthalt von mindestens 4 Wochen für die Dauer der belegten Abwesenheit.
Eintreten einer Schwangerschaft für die Dauer bis zu einem Jahr.
Schliessung des Centers aufgrund behördlicher Massnahmen (Pandemie etc.).
Für den Aussetzungszeitraum ist das Center bei Ablauf der Mitgliedschaft ein entsprechender Beleg vorzulegen. Für den Verlängerungszeitraum erhält das Mitglied auf seine Kosten einen neuen Ausweis ausgestellt.
Haftung: Die Kraftwerk Trainingscenter AG, deren Mitarbeiter und Inhaber haften nicht für Schäden, welche sich das Mitglied bei der Benutzung der Einrichtungen, Trainingsgeräte bzw. Inanspruchnahme der sonstigen Dienstleistungen zuzieht. Desgleichen auch nicht für den Verlust von Kleidung, Geld oder sonstiger Wertgegenstände, es sei denn, der Schaden resultiert aus einer vorsätzlichen oder grobfahrlässigen Handlung, die dem Center zuzurechnen ist.
Rechtsnachfolge: Die Mitgliedschaftsrechte aus diesem Vertrag sind nicht übertragbar. Unbeschadet des Rechts zur fristlosen Kündigung aus wichtigem Grund, kann jedoch bei Dauererkrankung, Umzug oder sonstigen Härtefällen im Einvernehmen mit dem Center eine Ersatzperson in das Mitgliedsverhältnis eintreten. Die entstehenden Kosten von CHF 150.- werden der Ersatzperson in Rechnung gestellt.
Der Vertrag bleibt gegenüber einem Rechtsnachfolger der Kraftwerk Trainingscenter AG, Olten, bindend, wenn das Mitglied nicht unmittelbar nach Bekanntgabe von seinem fristlosen Kündigungsrecht Gebrauch macht.
Kündigung: Der Vertrag endet mit Ablauf der vereinbarten Gesamtdauer automatisch und bedarf keiner Kündigung.
Das Center behält sich vor, Mitglieder, welche sich der Trainingsordnung, den Anweisungen des Personals oder der Hausordnung nicht unterziehen zu ermahnen und im Wiederholungsfall die Mitgliedschaft vorzeitig und einseitig aufzulösen. In diesem Fall besteht kein Anspruch auf Rückerstattung des Mitgliederbeitrages, weder ganz noch pro Rata.
Sonstiges: Änderungen des Vertrages bedürfen der Schriftform und werden dem Mitglied gleichfalls in Abschrift übergeben. Die in den Geschäftsräumen aushängende Hausordnung und Anweisungen sind Vertragsbestandteil und vom Mitglied zu beachten. Zuwiderhandlungen werden mit dem Ausschluss aus dem Trainingsbetrieb geahndet (vgl. Art. VII der Geschäftsbedingungen). Sollten Teile des Vertrages unwirksam werden, so bleiben die übrigen Bedingungen hiervon unberührt. An die Stelle der unwirksamen Bestimmungen tritt das entsprechende Gesetzesrecht.
Gerichtsstand: Die Vertragsparteien unterziehen sich dem Gerichtsstand CH-4600 Olten.